Coaching/Persönlichkeitsentfaltung
Coaching/Persönlichkeitsentfaltung

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Coachingprozess "Leben aus voller Kraft"

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme am Coachingprozess LavK „Leben aus voller Kraft“ bei M-A-C Mara-Abt-Coaching, im Folgenden LavK bzw. M-A-C genannt.

1.2 Diese Vertragsbedingungen, das Anmeldeformular und die Preisliste bilden den gesamten Vertrag zwischen M-A-C und dem Teilnehmer der LavK (TN). Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen von M-A-C.


2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen dem TN und M-A-C kommt erst zustande, wenn der TN das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und M-A-C das vom TN ausgefüllte Anmeldeformular nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurück gewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und der M-A-C als zustande gekommen.

2.2 M-A-C ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.


3. Umfang der Dienstleistungen

M-A-C stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg von LavK übernimmt M-A-C auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.


4. Durchführung des Coachingprozesses LavK

4.1 Der Beginn des Coachingprozesses LavK ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für den vom TN gebuchten Coachingprozess nicht erreicht, oder kann der gesamte geplante Coachingprozess aus einem von M-A-C nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann der Prozess auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.

4.2 Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme am Coachingprozess LavK absehen.
In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Coachingprozess LavK ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr angerechnet.

4.3 Für den TN ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin in besonderen Ausnahmefällen bis 14 Tage vor der Prozessbeginn möglich, unter der Voraussetzung, dass die komplette TN-Gebühr bereits gezahlt ist und die im Anmeldeformular als solche bezeichnete und hieraus in der Höhe ersichtliche Bearbeitungsgebühr erneut gezahlt wird. Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, bei Neuanmeldung ist die TN-Gebühr komplett erneut zu zahlen.

4.4 Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während des LavK Coachingprozesses zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang der Coachingprozesses behindert, behält sich M-A-C vor, die Teilnahme des TN als beendet zu erklären. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Module erstattet.

4.5 M-A-C kann bei Krankheit oder in Notfällen einzelne Module des LavK zu verschieben.


5. Vergütung

5.1 Für die Teilnahme am Coachingprozess LavK erhebt M-A-C Teilnahmegebühren.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der der Anmeldung beiliegenden Preisliste.
Sofern erhoben,  verstehen sich alle Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu den in der Rechnung genannten Zahlungsterminen fällig und zahlbar nach Zugang der Rechnung durch Überweisung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Coachingprozesses. Der TN kann am LavK Coachingprozess nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen, es sei denn, es wurde schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart.

5.3 Der TN kann gegenüber Forderungen von M-A-C nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der TN nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung M-A-C schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
M-A-C wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.


6. Kündigungsgebühren

6.1 Bei einer Kündigung der Teilnahme bis

  1. zu 6 Wochen vor Beginn des LavK Coachingprozesses wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der auf der Anmeldung dargestellten jeweiligen Bearbeitungsgebühr (Anzahlung) fällig.
  2. zu 4 Wochen vor Beginn des LavK Coachingprozesses wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr fällig.
  3. Erfolgt die Kündigung entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder nach einer Verschiebung nach Ziffer 4.3. wird die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig.

Sofern die Teilnahmegebühr bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) und b) genannten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.

6.2 Dem TN bleibt der Nachweis gestattet, M-A-C sei kein, bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die unter 6.1 erhobenen Kündigungsgebühren entstanden.

6.3 M-A-C bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen, insbesondere ihr entstandener Mietzahlungen, Stornierungsgebühren und sonstiger Aufwendungen.


7. Verzug

7.1 Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn des LavK Coachingprozesses, kommt der TN automatisch in Verzug.

7.2 M-A-C ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu erheben.


8. Haftung

M-A-C haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens M-A-C beruhen. M-A-C haftet weiterhin für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens M-A-C`s. Für alle anderen Schäden ist die Haftung ausgeschlossen.


9. Urheberrecht

Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken von M-A-C sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom LavK Gruppencoachinggeschehen sind untersagt.


10. Datenschutz

M-A-C erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Dieses Einverständnis umfasst auch ggf. die zweckentsprechende Weitergabe der Daten an in die Seminarabwicklung einbezogene Dienstleister, insbesondere Tagungsstätten/Tagungshotels.


11. Sonstiges

11.1 Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.

11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, Hamburg.

 

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